[TutVF] Flugdatenerfassung

Von der Übersichtsseite bei vereinsflieger.de gelangt man über den Menüreiter “Flugdatenerfassung” zur entsprechenden Detailseite.

Tipp: Das Entfernen des Hakens bei der Auswahl “Während der Flugdatenerfassung alle …”, erleichtert das weitere Arbeiten. 

In der sich dann öffnenden Ansicht, sind je nach gewähltem Filter mehr oder keine Eintragungen zu sehen. 

Um neue Flugdaten zu erfassen klickt man auf das Feld “Neuer Flug”.

 

Damit öffnet sich die Eingabemaske. Die meisten Eingabefelder sind selbsterklärend: Luftfahrzeug, Pilot, Zeiten …

Eingegangenen werden soll hier aber auf ein paar Besonderheiten:

(1) Flugart:

  • N – Privatflug: Normaler Flug 
  • S – Schulflug: 
    Ein Schulflug ist ein normaler Übungsflug im Rahmen des Lizenzerwerbs. Diese Flüge werden sowohl für den Schüler als auch für den Fluglehrer im Lizenzerhalt und im Ausbildungsmodul berücksichtigt. Bei Flugschülern wird diese Flugart automatisch bei der Flugerfassung gewählt, unabhängig davon, ob sie alleine oder mit Fluglehrer fliegen.
     
  • G – Gastflug
  • W – Werkstattflug
  • F – F-Schlepp: Schleppmaschine für Segelflug
  • FS – F-Schlepp Schulung Segelflug
  • FW – F-Schlepp für Worms
  • FF – F-Schlepp für fremden Verein
     
  • B – Befähigungsüberprüfung:
    Wenn die laufende Flugerfahrung nicht ausreichend ist oder eine Klassenberechtigung erneuert oder verlängert werden soll, dann muss eine Befähigungsüberprüfung mit einem staatlich anerkannten Prüfer abgelegt werden.
    Hierzu ist ein Flug mit Fluglehrer nicht ausreichend!
    Der Prüfer bekommt den Flug voll angerechnet und beim Prüfling werden alle laufenden Flugerfahrung für den vorgeschriebenen Zeitraum (i.d.R. 2 Jahre) hiermit automatisch erfüllt.
    Bei Klassenberechtigungen muss das neue Gültigkeitsdatum manuell eingetragen werden.
     
  • C – Checkflug:
    Hier handelt es sich um Übungsflüge von Scheininhabern, die nicht behördlich angeordnet sind. Sie können vom Halter / Verein gefordert sein oder vom Piloten erbeten werden, z.B. zur Nachschulung bei Unsicherheiten oder Leistungskontrollen nach Flugpausen. Lizenzrechtlich werden sie wie ein Schulflug für beide gewertet.
     
  • Ü – Auffrischungsschulung:
    Lizenzrechtlich vorgeschriebene Flüge mit Fluglehrer müssen als Auffrischungsschulung markiert werden.

    Die Flugart “Auffrischungsschulung” ist zu verwenden für

    – Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten – LAPL(A) nach FCL.140.A LAPL(A)

    – 2 Schulungsflüge mit einem Lehrberechtigten – LAPL(S) nach FCL.140.S LAPL(S)
     
    – eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Gesamtflugzeit mit einem Lehrberechtigten – LAPL(S) TMG nach FCL.140.S LAPL(S)

    – ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers – UL nach § 45 LuftPersV
     

  • Z – ungültig: Bitte nicht benutzen!

(2) Motorstart/-ende: Entspricht den am Betriebsstundenzähler (Hobbs meter) abgelesenen Werten vor und nach dem Flug. 

(3) Abrechnungsart: 

  • Pilot
  • Begleiter: Muss oben im Feld angegeben sein. 
  • Pilot + Begleiter: Kostenteilung (jeweils 50%)
  • Gastflug: z.B. Gutschein
  • Gastflug (Pilot zahlt): z.B. wenn Gast bar beim Piloten bezahlt
  • Anderes Mitglied
  • Keine: Bitte nicht benutzen!

Segelflug:
Diese Eingabefelder erscheinen nur bei Segelflugzeugen und Startart “F-Schlepp”.


Schleppflugdaten: Diese Daten werden vom System direkt übernommen und als Flug des Schleppflugzeugs erfasst. Der/Die Schlepppilot/in kann diese erfassten Daten später in seinem/ihrem Profil anpassen (z.B. Blockzeit hinzufügen). Der Sinn des Ganzen ist es, dass die Kosten so direkt dem  Segelflugpiloten zugeordnet werden.

Schleppzeit: Als Schleppzeit zählt hier die Zeit vom Start (take off) bis zur Landung des Schleppflugzeugs.  Die Abrechnungssätze werden entsprechend angepasst, um die Kostenbeiträge auf dem bekannten Niveau zu halten.

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